Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Er besteht derzeit aus:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen, entlastet und wählt den Vorstand sowie die Kassenprüfer.
Zu den weiteren Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages, die Entscheidung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Dem erweiterten Vorstand gehören u.a. an:
- der Elferratspräsident und dessen Vertreter
- der Literat
- sechs Ressortleiter/innen (sofern vom geschäftsführenden Vorstand lt. Satzung bestimmt)
Der Ehrenausschuss besteht aus den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes und sechs weiteren Mitgliedern die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Ehrenausschuss tagt nur bei Bedarf. Seine Aufgabe besteht darin, dass er von einem vom geschäftsführenden Vorstand ausgeschlossenen Mitglied, einberufen werden kann und der Ehrenausschuss letztendlich über den Ausschluss entscheidet.